1. Allgemeines
1.1
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von « Schweihofer Coaching & Training » durchgeführten angebote (z.B. Coachings, retreats, Events, etc.)
1.2
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Wirksamkeit
Der Vertrag zwischen Ihnen und «Schweihofer Coaching & Training» kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen, elektronischen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung oder Auftragsbestätigung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für Sie und «Schweihofer Coaching & Training» wirksam.
2.2 Anmeldung Dritter
Falls Sie weitere Kurs- oder Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Kurs- oder Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- oder Reiseteilnehmer.
2.3 Zusätzliche Bestimmungen für eine Buchung eines Active Retreats
2.3.1 Werden Ihnen durch «Schweihofer Coaching & Training» einzelne Reiseleistungen von Drittanbietern vermittelt, so gelten die jeweiligen Reise- und Vertragsbedingungen der Drittanbieter. Ebenso gelten bei allen von «Schweihofer Coaching & Training» vermittelten Flugtickets die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. «Schweihofer Coaching & Training» ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, sondern nur Vermittler. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen daher nicht zur Anwendung.
2.3.2 Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen (und den Namen allfälliger Mitreisenden) so anzugeben, wie er auch in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass etc.) verwendet wird. Nicht übereinstimmende Namen können zu einer Verweigerung der Reiseleistung durch Fluggesellschaften oder zu zusätzlichen Kosten (Neuausstellung eines Tickets) führen. «Schweihofer Coaching & Training» übernimmt weder die daraus entstehenden Kosten noch erfolgt eine Rückvergütung, wenn dadurch die Reise nicht angetreten werden kann.
3. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage und aus den Reiseunterlagen. Nebenabreden und besondere Wünsche werden nur dann zum Bestandteil des Vertrages, wenn Sie schriftlich festgehalten wurden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise für die verschiedenen Angebote sind entweder auf der Homepage ersichtlich oder können telefonisch oder per E-Mail angefragt werden.
4.2 Preisänderungen vor Vertragsabschluss
«Schweihofer Coaching & Training» behält sich das Recht vor, die Preise gegebenenfalls zu verändern und anzupassen.
4.3 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Preisänderung nach dem Abschluss des Vertrages sind für das Training 1 und das Training 2 ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann es beim den „Active Retreats“ möglich sein, dass der vereinbarte Preis nachträglich erhöht werden muss. Erhöhungen können sich ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten, neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren, Wechselkursänderungen oder staatlich verfügten Preiserhöhungen. «Schweihofer Coaching & Training» kann aus den genannten Gründen die Preise bis 30 Tage vor Kurs- oder Reisebeginn erhöhen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent haben Sie das Recht innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnis der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, bekommen Sie den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurückerstattet. Die Möglichkeit von nachträglichen Preiserhöhungen bei Coaching muss individuell geregelt werden.
4.4 Zahlungsbedingungen
Der Preis für ein Angebot von «Schweihofer Coaching & Training» ist innerhalb von 30 Tagen nach der Bestätigung der Anmeldung/nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen muss der Preis in jedem Fall vor Beginn des Angebots bezahlt werden. Ratenzahlungen können auf Anfrage vereinbart werden (Anzahlung / Restzahlung /Schlusszahlung). Falls notwendig erfolgt nach dem Event eine Schlussabrechnung (angepasste Teilnehmenden-Zahl, Alkoholkonsum, etc.)
5. Programmänderungen
«Schweihofer Coaching & Training» behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Umstände es erfordern. «Schweihofer Coaching & Training» bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Kenntnis der Änderung vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, bekommen Sie den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurückerstattet. Die Möglichkeit von nachträglichen Programmänderungen bei Coaching muss individuell geregelt werden.
6. Annullations- und Verschiebungsbestimmungen
6.1 Coaching
Die Anmeldung für ein Coaching ist verbindlich. Eine Abmeldung ist nach 24h vor Termin zahlungspflichtig. Kann der Kurs aus unverschuldeten, zwingenden und nicht vorhersehbaren Gründen (Krankheit, Unfall u. ä.) nicht besucht werden, so hat der Teilnehmer die Möglichkeit, den Termin zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos zu besuchen. Der Teilnehmer muss dafür die entsprechenden Arztzeugnisse (o.ä.) einreichen und sich für einen neuen Termin melden. Ein Teilnehmer, der ohne ausreichende Begründung nicht erscheint, ist verpflichtet, in jedem Fall 100% des Preises zu bezahlen
6.2 Events / Teambuildung und Teamcoaching
Eine Abmeldung nach mündlichem oder schriftlichem Vertragsabschluss werden folgende Annullationskosten in Rechnung gestellt:
Ab Buchungsdatum bis 30 Tage vor dem Angebot 20 % der Kosten,
29 - 10 Tage vor dem Angebot 35 % der Kosten,
9 - 2 Tag vor dem Angebot 75 % Kosten,
1 Tag vor und am Angebotstag 100 % der Kosten.
Bei einer Verschiebung des Eventdatums durch den Kunden werden folgende Umbuchungskosten in Rechnung gestellt:
Ab Buchungsdatum bis 10 Tage vor dem Angebot 15 % der Kosten
9 - 2 Tag vor dem Angebot 75 % der Kosten ⇒ bei Vereinbarung eines Ersatzdatums werden 25% der Eventkosten erlassen.
1 Tag vor und am Angebotstag 100 % der Kosten ⇒ bei Vereinbarung eines Ersatzdatums werden 25% der Eventkosten erlassen.
Maßgebend zur Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung per E-Mail an coaching.schweihhofer@outlook.de
6.3 «Active Retreat»
6.3.1 Reise
Die Anmeldung für die «Active Retreat» ist verbindlich. Annullationen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form. Bei Annullationen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person. Je nach Datum Ihres Reiserücktritts oder Ihrer Reiseänderung müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Stornogebühren in Rechnung stellen:
bis 151 Tage vor Abreise 0 %
150-101 Tage vor Abreise 25%
100-76 Tage vor Abreise 50%
75-46 Tage vor Abreise 80%
45-00 Tage vor Abreise und Nichterscheinen 100%
Maßgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns; an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag maßgebend. Wir empfehlen Ihnen dringendst den Abschluss einer Annullationskostenversicherung/ Reiserücktrittsversicherung.
6.3.1 Ausnahmen
Ausgenommen von den in Ziff. 6.3.1 genannten Annullationsbestimmungen sind Leistungen von allfälligen Drittanbietern («Schweihofer Coaching & Training» als Vermittlerin). In diesem Falle gelten die Reise- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Dies gilt insbesondere bei den Flugtickets, bei denen «Schweihofer Coaching & Training» ausschließlich als Vermittlerin agiert. Die Flugtickets unterliegen somit den Annulationsbestimmungen der Fluggesellschaft, welche den Flug anbietet bzw. durchführt. Wird der Flug nicht angetreten verrechnet Ihnen («Schweihofer Coaching & Training» die von der Fluggesellschaft erhobenen Kosten für das Flugticket.
6.5 Ersatzperson
Kann die Reise nicht angetreten werden, besteht auch die Möglichkeit eine Ersatzperson zu organisieren, welche die Reise anstelle des Buchenden antritt. Die Kosten für die Umbuchung sind vom Teilnehmer zu bezahlen. Die Ersatzperson muss allerdings die Voraussetzungen, die für eine Teilnahme an der «Active Retreat» notwendig sind (insbesondere die physischen Voraussetzungen) erfüllen.
7. Vorzeitiger Abbruch
Falls Sie aus irgendeinem Grund eines der Trainings vorzeitig abbrechen, ist « Schweihofer Coaching & Training » zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Falls Sie eine «Active Retreat» gebucht haben, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Rückreisekostenversicherung. Diese kommt für allfällige Kosten auf, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie etwa Krankheit, Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) abbrechen müssen. Der Vorzeitige Abbruch von Individualcoachings wird individuell geregelt
8. Stornierung eines Angebotes durch « Schweihofer Coaching & Training »
8.1 Ausschluss eines Teilnehmers
«Schweihofer Coaching & Training» behält es sich vor, Teilnehmer von den Angeboten auszuschließen, falls der begründete Verdacht besteht, dass diese den Ablauf gefährden. In diesem Fall werden alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.2 Mindestteilnehmerzahl
Da die Angebote von « Schweihofer Coaching & Training» auf einer Mindesteilnehmeranzahl basieren, behält sich «Schweihofer Coaching & Training» das Recht vor, die Trainings zu stornieren, falls die massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht wurde. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann «Schweihofer Coaching & Training» die Module bis 30 Tage vor Training / Tour / Event stornieren. In diesem Fall werden Ihnen alle geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet.
8.3 Höhere Gewalt, Streiks etc.
«Schweihofer Coaching & Training» kann aus Gründen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen etc.) oder aufgrund von Streiks Training / Tour / Event absagen oder eine Programmänderung vorsehen. Im Falle einer Stornierung werden Sie so schnell wie möglich informiert und die geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet. Kann der Flug aufgrund von höherer Gewalt oder Streiks nicht durchgeführt werden so gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
8.4 Andere Gründe
«Schweihofer Coaching & Training» ist zudem berechtig, seine Angebote aus anderen, unvorhergesehenen Gründen abzusagen. Ist dies der Fall, werden Sie so schnell wie möglich informiert und alle geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet.
9. Haftung
9.1 Im Allgemeinen
«Schweihofer Coaching & Training» haftet für die gehörige und sorgfältige Erfüllung des gebuchten Arrangements und vergütet den Ausfall vertraglich vereinbarter Leistungen. Die Haftung ist, soweit zulässig, auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. «Schweihofer Coaching & Training» haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an dervertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
- auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches «Schweihofer Coaching & Training» oder der vermittelte Drittanbieter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
9.2 Personenschäden
«Schweihofer Coaching & Training» haftet für Personenschäden (Tod, Körperverletzung und Erkrankung), welche die Folge einer schuldhaften Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Reisearrangements durch «Schweihofer Coaching & Training» ist. «Schweihofer Coaching & Training» haftet nicht für Personenschäden, die im Zusammenhang mit vermittelten Drittanbietern entstehen.
9.3 Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von «Schweihofer Coaching & Training» auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
9.4 Verspätungen beim Transport
Trotz sorgfältiger Reiseorganisation kann keine Einhaltung von Fahrplänen garantiert werden. Für Verzögerungen und Verspätungen wird nicht gehaftet.
9.5 Haftung für vermittelte Leistungen
Jegliche Haftung für vermittelte Leistungen wird vollumfänglich abgelehnt. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungsanbieters.
10. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Auf der Homepage sind die Einreise- und Gesundheitsvorschriften zu den jeweiligen Reisearrangements ersichtlich. «Schweihofer Coaching & Training» übernimmt keine Haftung für Einreiseverweigerungen. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle Dokumente bei sich tragen. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung tragen Sie die Rückreisekosten. Ebenso tragen Sie die gesetzlichen Folgen, wenn Sie verbotene Waren einführen.
11. Versicherung
Bei der Buchung von einer «Active Retreat» wird der Abschluss einer Annullierungskosten- Versicherung, einer Assistenance-Versicherung, einer Rückreise-Versicherung und einer Reisegepäck-Versicherung empfohlen. Klären Sie doch zusätzlich bei Ihrer Krankenversicherung ab, wie Sie im Ausland bei Krankheit und Unfall versichert sind.
12. Urheberrecht
Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwertung von Kursunterlagen ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von Thomas Schweihofer gestattet. Erfolgt eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwertung der Kursunterlagen (für gewerbliche und nicht-gewerbliche Zwecke) ohne Zustimmung zieht das Schadensersatzforderungen nach sich.
13. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit «Schweihofer Coaching & Training» ist deutsches Rechtanwendbar, Gerichtsstand ist Ravensburg.
Ravensburg, 01.01.2024